Mag. Paulina M. Klotz

allg. beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscherin für die polnische Sprache

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Umfang der Leistung
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen einem Auftraggeber (dem Kunden) und Mag. phil. Paulina M. Klotz, die die in Punkt 1.2 angeführten Leistungen erbringt (in weiterer Folge als Auftragnehmer bezeichnet), sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wird.
    2. Der Leistungsumfang gegenüber dem Auftraggeber umfasst grundsätzlich das Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), die Durchführung allfälliger Zusatzleistungen (z.B. Lektorat, Korrektorat, Fachrecherche) bzw. anderer Leistungen wie Sprachaufnahmen oder interkulturelle Workshops.
    3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen.
    4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer bereits zur Anbotslegung mitzuteilen, wofür er die Übersetzung verwenden will, z. B. ob sie
      1. nur der Information,
      2. der Veröffentlichung und Werbung,
      3. für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren,
      4. oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte durch den Übersetzer von Bedeutung ist.
    5. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie in Auftrag gegeben und geliefert wurde, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadenersatz gegen den Auftragnehmer.
    6. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, so hat der Auftragnehmer die Übersetzung nach seinem besten Wissen zum Zwecke der Information (siehe Punkt 1.4.1) auszuführen.
    7. Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, so nichts AAnderesnderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung per E-Mail zu liefern.
    8. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt geben. Dies gilt auch für Sprachvarianten.
    9. Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers.
    10. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftrag an gleich qualifizierte Dritte weiterzugeben. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer.
    11. Der Auftragnehmer hat auch nach Auftragsannahme ein Rücktrittsrecht. Stellt sich nach erfolgter Auftragannahme heraus, dass die Übersetzung aus Gründen, die bei der Auftragsannahme nicht absehbar waren, nicht erbracht werden kann, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich hiervon.
    12. Der Name des Auftragnehmers darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt wurde und wenn keine Veränderungen an der Übersetzung vorgenommen wurden.
    13. Vom Auftragsgegenstand nicht umfasst ist die Prüfung, ob die im Rahmen der Übersetzung gewählte Wortwahl geeignet ist, die von dem Auftraggeber gewünschten Rechtsfolgen herbeizuführen oder nicht gewünschte Rechtsfolgen auszuschließen. Eine solche Tätigkeit kann nur durch einen Rechtsberater erfolgen, der mit jenen Rechtsordnungen vertraut ist, die der übersetzte Text berührt.
  2. Honorare und Nebenbedingungen zur Rechnungslegung
    1. Die Honorare (Preise) für Übersetzungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Auftragnehmers, die für die jeweilige besondere Art der Übersetzung anzuwenden sind. Übersetzungen werden nach Zeilen des übersetzten Textes berechnet. 1 Zeile = 55 Anschläge inklusive Leerzeichen, eruiert unter Verwendung des Zählprogramms „Windows Word Count“. Etwaige im Text vorhandene Zahlen, Eigennamen usw. bzw. alle weiteren Anschläge, die zwar nicht übersetzt wurden, jedoch als Teil des Auftrages getätigt wurden, werden wie normale Übersetzungen in Rechnung gestellt.
      1. Ist nichts Anderes vereinbart, so bildet der Zieltext (Ergebnis des Übersetzens) die Berechnungsbasis.
      2. Als Berechnungsbasis für andere Sprachdienstleistungen gilt die jeweils vereinbarte Grundlage (z.B.: Zieltext, Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl).
      3. Leistungen, die an Aufwand den Rahmen einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden nach Vereinbarung verrechnet (z. B. Vorlagen werden in speziellen Dateiformaten geliefert; eine besondere grafische Form, die eine spezielle Software erfordert, wenn dies vom Auftraggeber verlangt wird). Dasselbe gilt für beglaubigte Übersetzungen.
    2. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich davon verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich; diese Kosten können ohne Weiteres in Rechnung gestellt werden.
    3. Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Andere Kostenvoranschläge gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.
    4. Der Auftraggeber ist auch ohne Information nach Punkt 2.2 verpflichtet, sofern vom Auftragnehmer kein neuer Kostenvoranschlag erstellt wird, die tatsächlichen Kosten der Übersetzung nach Punkt 2.1 zu bezahlen.
    5. Sofern nichts Anderes vereinbart ist, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
    6. Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat.
    7. Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen kann das volle Honorar einer Erstübersetzung in Rechnung gestellt werden.
    8. Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.
    9. Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, so stellt der Auftragnehmer eine Mindestgebühr und alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.
  3. Lieferung
    1. Hinsichtlich der Frist für die Lieferung der Übersetzung sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des vom Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich bekannt zu geben. Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (z.B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.
    2. Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist ausdrücklich als fix vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1, erster Absatz) und der Auftraggeber alle Voraussetzungen des Punktes 3.1, zweiter Absatz, erfüllt hat. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; davon ausgenommen sind vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden.
    3. Eine Vorverlegung der Lieferfrist nach der Beauftragung ist generell nicht möglich bzw. mit Mehrkosten für die schnellere Bearbeitung verbunden und nach Maßgabe der Verfügbarkeit des Übersetzers möglich. Sollte der Auftraggeber seinen Auftrag stornieren, weil eine Vorverlegung der Lieferfrist nicht möglich ist, so stellt der Auftragnehmer eine Mindestgebühr und alle bis dahin entstandenen Kosten in Rechnung.
    4. Wenn nichts Anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung per E-Mail.
    5. Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
    6. Ist nichts Anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Auftragnehmer. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.
  4. Höhere Gewalt
    1. Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Auftragnehmer Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu geben.
    2. Als höhere Gewalt sind insbesondere anzusehen: Zufall; Arbeitskonflikte; Kriegshandlungen; Bürgerkrieg; Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
  5. Haftung für Mängel (Gewährleistung)
    1. Sämtliche Mängelrügen betreffend die Qualität der Übersetzung sind innerhalb von vier Wochen nach Lieferung der Übersetzung geltend zu machen. Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll).
    2. Zur Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist und Gelegenheit dazu zu gewähren. Verweigert er diese, so ist der Auftragnehmer von der Mängelhaftung befreit. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.
    3. Wenn der Auftragnehmer die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht weder ein Rücktritts- noch ein Minderungsrecht.
    4. Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung.
    5. Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen, und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorenkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Auftragnehmer ein angemessener Kostenersatz für die Korrektur bzw. ein vom Auftragnehmer in Rechnung zu stellendes angemessenes Stundenhonorar zu bezahlen.
    6. Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keinerlei Mängelhaftung. Dies gilt auch für Überprüfungen von Übersetzungen nach Punkt 2.7 und 5.5.
    7. Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen- bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmängel.
    8. Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, besteht keinerlei Mängelhaftung.
    9. Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten.
    10. Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur nach Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.
    11. Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Auftragnehmer, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 3.6 sinngemäß.
    12. Für Korrekturleistungen nach Punkt 2.7 wird keine Haftung übernommen, wenn der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird.
    13. Bei Übermittlung von Übersetzungen mittels Datentransfer (wie E-Mail etc.) besteht keine Haftung des Auftragnehmers für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (z.B. Virusübertragungen, Verletzung der Geheimhaltungspflichten), sofern nicht grobes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
  6. Schadenersatz
    1. Alle Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer sind, sofern nicht gesetzlich Anderes zwingend vorgeschrieben ist, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden besteht nicht.
  7. Zahlung
    1. Die Zahlung hat, sofern nichts Anderes vereinbart wurde, bei Ausfolgung der Übersetzung in bar zu erfolgen bzw. unmittelbar nach Zugehen der Rechnung per Überweisung. Es wird grundsätzlich kein Skonto gewährt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen. Von ausländischen Auftraggebern kann die Vorauszahlung der vollständigen Auftragssumme gefordert werden. Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tage der Bereitstellung der Übersetzung zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.
    2. Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4 % über dem jeweiligen Zinsfuß der Nationalbank in Anrechnung gebracht. Darüber hinaus sind eventuell anfallende Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.
    3. Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Zahlungsbedingungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen eine fixe Lieferzeit vereinbart wurde (siehe Punkt 3.1). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Auftragnehmer in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.
  8. Widerrufsrecht für Verbraucher
    1. Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, hat er das Recht, von einem Vertrag, der im Wege des Fernabsatzes gemäß § 3 Z 2 FAGG oder außerhalb von Geschäftsräumen gemäß § 3 Z 1 FAGG geschlossen wurde, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten (§ 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Erklärung des Rücktritts des Verbrauchers ist an keine bestimmte Form gebunden. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Auftragnehmer mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Rücktritts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
    2. Bei Widerruf wird der Auftragnehmer alle Zahlungen, welche er vom Verbraucher erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    3. Wünscht der Verbraucher, dass der Auftragnehmer vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist gemäß § 11 FAGG mit der Vertragserfüllung beginnt, muss der Verbraucher den Auftragnehmer zur vorzeitigen Vertragserfüllung auffordern und ein diesbezügliches Verlangen schriftlich zu erklären (§ 10 FAGG).
    4. Tritt der Verbraucher gemäß § 11 FAGG vom Vertrag zurück, nachdem er ein Verlangen auf vorzeitige Vertragserfüllung gemäß § 10 FAGG erklärt hat, und hat der Auftragnehmer hierauf mit der Vertragserfüllung begonnen, hat der Verbraucher einen Betrag zu zahlen, der im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis verhältnismäßig den vom Auftragnehmer bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen entspricht.
  9. Eigentumsvorbehalt
    1. Alle dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenden Verbindlichkeiten Eigentum des Auftragnehmers.
    2. Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen, wie z.B. Literatur oder Skripten, bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
    3. Im Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind – falls nicht anders vereinbart – Eigentum des Auftragnehmers.
    4. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories bleiben – so nicht anders vereinbart – Eigentum des Auftraggebers.
  10. Schad- und Klagloshaltung durch den Auftraggeber
    1. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.
    2. Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos.
  11. Verschwiegenheitspflicht
    1. Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass von ihm Beauftragte sich zur Verschwiegenheit verpflichten. Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung durch die Beauftragten haftet der Auftragnehmer nicht, ausgenommen bei grobem Verschulden bei der Auswahl des Beauftragten.
  12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    1. Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Auftragnehmers sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.
    2. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart.
  13. Verbindlichkeiten des Vertrages
    1. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
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Datenschutzbestimmungen

Mitteilung nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Für die elektronische Übersetzung von Urkunden, die nicht sensible Daten umfassen, gilt der Rechtmäßigkeitsgrund des Art. 6 (1) lit b) DSGVO: die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene natürliche Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen natürlichen Person erfolgen. Die von Ihnen bereit gestellten Daten sind zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich. Ohne diese Daten kann ich den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen. Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen: Steuerberater, Finanzamt, Rechtsvertreter, Gerichte. Nach Abschluss der vertraglichen Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens nach Beendigung der Leistungsvereinbarung, werden sämtliche Unterlagen, erstellte Datenverarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber ausgehändigt bzw. nachhaltig gelöscht oder vernichtet.

Hinweis auf gesetzliche Aufbewahrungspflichten

Steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre. Unternehmensrechtliche Aufbewahrungspflicht nach §§ 190, 212 UGB: 7 Jahre. Umsatzsteuerrechtliche Aufbewahrungspflicht nach § 18 Abs 2 3. Unterabsatz: 7 Jahre.

Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten gem. DSGVO und des österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG) in der Fassung des Datenschutz- Anpassungsgesetzes 2018

Mit der Auftragserteilung willigt der Auftraggeber ein, dass seine personenbezogenen Daten zum Zwecke der in Auftrag gegebenen Übersetzung/Lektorierung des Korrektorats (Auftragserfüllung) und der anschließenden Rechnungslegung vom Auftragnehmer verarbeitet werden. Diese Bestimmung gilt gem. DSG i.d.g.F. für natürliche Personen.